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   LG Berlin, 09.09.2011 - 63 S 605/10   

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https://dejure.org/2011,23581
LG Berlin, 09.09.2011 - 63 S 605/10 (https://dejure.org/2011,23581)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2011 - 63 S 605/10 (https://dejure.org/2011,23581)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2011 - 63 S 605/10 (https://dejure.org/2011,23581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Wohnraummietrecht bei Vermietung an juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 4 U 88/15

    Mietvertrag: Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem

    War dies nicht der Fall, oder waren nur einzelne Regelungen des Wohnraummietrechts in Bezug genommen, ist eine Auslegung als Vereinbarung über die Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht dagegen abgelehnt worden (so etwa: LG Berlin Urteil vom 09.09.2011 - 63 S 605/10 - Rn. 12).
  • KG, 27.08.2015 - 8 U 192/14

    Vermietung von Räumen an eine juristische Person zur Weitervermietung als

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Formular verwendet wird, das die hierfür maßgebenden Schutzvorschriften wiedergibt (Schmidt- Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Auflage, vor § 535 BGB, Rdnr. 103; vgl. LG Berlin Urteil vom 09.09.2011 - 63 S 605/10, GE 2011, 1484 und vorgenannte Rechtsprechungsnachweise; vgl. Hinweisbeschluss des Senats vom 30. März 2015 - 8 U 205/15; Senatsurteil vom 08.12.2014 - 8 U 117/14: hier verneint).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2016 - 24 U 25/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters einer Arztpraxis zum

    Es steht den Parteien eines Gewerbemietvertrages grundsätzlich frei, wohnraummietrechtliche Vorschriften zur Grundlage eines Gewerbemietvertrages zu machen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 RE-Miet 1/92, Rz. 18; OLG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 1997 - 4 U 61/97; LG Berlin, Urteil vom 9. September 2012 - 63 S 605/10, Rz. 12 mwN).
  • KG, 08.12.2014 - 8 U 117/14

    Gewerberaummiete: Mieterschutz bei Abmietung durch einen sozialen Träger zwecks

    Die Überschrift "Mietvertrag für Wohnraum" ist ohne weiteres damit zu erklären, dass es sich (faktisch) um Wohnraum - und nicht einen Geschäftsraum - handelt, der zwecks Weitervermietung überlassen wird, und besagt daher nichts über den Willen, das Hauptmietverhältnis abweichend von der Gesetzeslage auch Wohnraumvorschriften zu unterstellen (vgl. auch LG Berlin GE 2011, 1484).
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